Description
Resideo Kohlenmonoxidmelder XC 7 Jahre Lebensdauer und Garantie Resideo Kohlenmonoxidmelder XC Die autarken Kohlenmonoxidmelder der XC-Serie wurden für die Verwendung durch Experten entwickelt, die mit dem CO-Schutz in Wohnbereichen zu tun haben. Die Melder sind für die Anforderungen von gewerblichen Vermietern und Privatpersonen mit hohen Ansprüchen konzipiert und zeichnen sich durch Benutzerfreundlichkeit und Zuverlässigkeit aus. Die Montage muss in Innenräumen mit nichtkondensierender Feuchtigkeit erfolgen, wobei auch die Montage im Badezimmer möglich ist. Es gibt die batteriebetriebenen CO-Melder in drei Ausführungen, mit unterschiedlicher Statusanzeige und Lebensdauer. Das Basismodell XC70 zeigt den Gerätestatus über LEDs an und verfügt über eine 7-jährige Lebensdauer und Garantie. Die Modelle XC100 und XC100D zeigen im Alarmfall auffällige Meldungen an und verfügen über eine 10-jährige Lebensdauer und Garantie. Das Modell XC100D verfügt außerdem über einen LCD-Bildschirm, der weitere Informationen zu steigenden CO-Konzentrationen und CO-Spitzenwerten anzeigt. Auch hier betragen Lebensdauer und Garantie 10 Jahre. – Eigene, bewährte Sensortechnologie mit langer Lebensdauer – Unabhängig zertifiziert von BSI für EN 50291-1:2010 und EN 50291-2:2010 – Versiegeltes Gehäuse zum Schutz vor schädlichen Umweltbedingungen – Alarm- und Ereignisspeicher – Optionaler Voralarm – Wartungsfrei – kein Austausch von Teilen – 10 Jahre (XC100, XC100D) oder 7 Jahre (XC70) Lebensdauer und Garantie – Manipulationssicher durch versiegelte Batterie – Überwachung auch geringer CO-Konzentrationen möglich – Verknüpfen der Melder zu einem drahtlosen System über das Modul XW100 möglich. Breite: 72 mm Höhe: 36 mm Kabeleinführung: nicht zutreffend Länge: 100 mm Schutzart: IP44 Fabrikat: Resideo Typ: Honeywell Home XC70-DE-AAdemco 1 GmbH Hardhofweg 40 74821 Mosbach Telefon: +49 (0)62 61 – 81-0 Telefax: +49 (0)62 61 – 81-309 E-Mail: [email protected] .de/de/impressum/
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und „nicht-steckerfertigen Geräten“ sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!






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