Description
Allmess Haus- und Gewerbewärmezähler Kompakt CF-E II Qp3,5 THF50 DN25 11/4″X260 Liefereinheit 2 Ultraschall-Kompaktwärmezähler für Tauchhülsenmessung Best.-Nr. 611841001065 Lieferumfang: Bestehend aus abnehmbarem Mikroprozessor Rechenwerk mit fest angeschlossenem Durchflusssensor und Temperaturfühlern Qn: 3,5 m3/h DN: 25 mm Länge: 260 mm Gewinde: G 1 1/4B – LC-Anzeige mit 3 Anzeigeebenen – Maximalwertspeicherung für Durchfluss, Leistung und Vorlauftemperatur – Echtzeituhr – rechtzeitige Vorwarnmeldung bei ansteigender Verschmutzung – Rechenwerksdaten: Temperaturbereich: 0 – 180 GradC Temperaturdifferenz: 3 – 160 K Sicherere Messwerterfassung ab 0,1 K Datensicherung EEPROM Anzeige 7-stellig Einheit MWh (optional GJ, KWh) Optische Schnittstelle ZVEI (M-BUS Protokoll) Umgebungstemperatur max. + 55 GradC Schutzklasse IP 65 Umgebungsklasse C (industrielle Umgebung) Durchfluss-Sensor Allmess Rechenwerk fest angeschlossener Ultraschall-Durchflusssensor, Laufzeitdifferenzmessung mit direkter Messung der Schallgeschwindigkeit – Metrologische Klasse 2 nach EN 1434 – Messbereich besser als Klasse C – Einbaulage horizontal oder vertikal Optionen für CF-Echo II: – Optionskarte M-BUS und Eingänge für 2 externe Wasserzähler (mit Impulsausgang) – Optionskarte M-BUS und Fernanzeige (potentialfreie Kontakte für Energie und Volumen) – Netzteil – Batteriepack Zuzüglich Beglaubigungsgebühren für WärmezählerAllmess GmbH Am Vossberg 11 D-23758 Oldenburg Tel.: 04361 6250 Fax: 04361 18 33 71 2 E-Mail: [email protected] .impressum/
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und „nicht-steckerfertigen Geräten“ sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!






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