Description
KESSEL-Grundkörper Der Universale DN 100, 3 Zuläufe, m. Rückstauverschluss KESSEL-Grundkörper Der Universale DN 100, 3 Zuläufe, mit Rückstauverschluss Der Grundkörper aus Kunststoff ist mit einem herausnehmbaren Rückstauverschluss mit zwei Rückstauklappen, einem handverriegelbaren Notverschluss sowie einem Schlammeimer ausgestattet. Der Behälter verfügt außerdem über zwei Zuläufe DN 50 und einen Zulauf DN 70 mit Blindstopfen. Norm: EN 13564 Typ 5 Nennweite (DN): 100 Außendurchmesser (DA): 110 mm Abflussleistung: 1,8 l/s Sperrwasserhöhe: 60 mm Material Ablaufkörper: PP Auslauf: 2,5 Grad (seitlich) KESSEL SE + Co. KG Bahnhofstraße 31 85101 Lenting Telefon (0 84 56) 27 – 0 E-Mail: [email protected] .impressum
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Die Installation eines Klimageräts oder eine Wärmepumpe darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom März 2024 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Mit dem Kauf einer Split-Klimaanlage oder Split Wärmepumpe bestätigen Sie die fachgerechte Installation durch zertifiziertes Fachpersonal.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und „nicht-steckerfertigen Geräten“ sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!






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